vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Errichtung eines wirksamen Kontrollsystems zur Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften

ArbeitsrechtARD 5684/6/2006 Heft 5684 v. 23.5.2006

§ 3, § 11, §§ 13 ff AZG - Hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften ist der Arbeitgeber (bzw ein Verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs 1 VStG) verpflichtet, ein dem konkreten Betrieb entsprechendes, wirksames Kontrollsystem einzurichten und darüber hinaus alle sonstigen im konkreten Betrieb möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Arbeitszeit sicherzustellen, wozu es etwa gehört, die Arbeitsbedingungen und Entlohnungsmethoden so zu gestalten, dass sie keinen Anreiz zur Verletzung der Arbeitszeitvorschriften darstellen. Nur wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass ein Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften durch einen Arbeitnehmer (hier: einen Lenker) trotz Bestehens und Funktionierens eines solchen, von ihm im Einzelnen darzulegenden Systems ohne sein Wissen und ohne seinen Willen erfolgt ist, kann ihm ein Verstoß in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht nicht zugerechnet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte