Art 4 Z 6 VO (EWG) 3820/85 , § 14a, § 15 AZG - Auch wenn Beförderungen zum Zwecke der Müllabfuhr ausdrücklich vom Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 des Rates vom 20. 12. 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind, besteht innerstaatlich keine Ausnahme von den Bestimmungen des AZG, sodass die Lenker von Müllfahrzeugen die einschlägigen nationalen Bestimmungen zu beachten haben.