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Unzulässige Sperre des Arbeitslosengeldes nach undeutlicher Zuweisung durch AMS

SozialversicherungARD 5683/10/2006 Heft 5683 v. 19.5.2006

§ 9, § 10 AlVG - Um beurteilen zu können, ob ein Arbeitsloser eine ihm vom AMS zugewiesene Beschäftigung zu Unrecht abgelehnt hat und ihm demzufolge das Arbeitslosengeld für mindestens 6 Wochen zu sperren ist, bedarf es Feststellungen darüber, ob es sich tatsächlich um eine „Beschäftigung“ gehandelt hat oder um eine - unzulässigerweise in das Kleid eines Dienstverhältnisses gehüllte - Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Voraussetzungen für die Zuweisung zu einer zulässigen Maßnahme sind andere als die für eine Zuweisung zu einer Beschäftigung.

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