§ 29 AngG - Hinsichtlich der Höhe eines allfälligen Eigenverdienstes, den sich ein zu Unrecht entlassener Arbeitnehmer gemäß § 29 AngG auf seine Kündigungsentschädigung anrechnen lassen muss, liegt es am Arbeitgeber, einen anrechnungspflichtigen Erwerb zu behaupten und zu beweisen. OGH 16.12.2005, 9 ObA 166/05k.