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Abfertigungsberechnung bei geringfügiger Beschäftigung im Anschluss an Karenz

AbfertigungARD 5682/7/2006 Heft 5682 v. 16.5.2006

§ 23 AngG - Bei Berechnung der Abfertigung ist nur für bestimmte Fälle trotz Herabsetzung des Umfangs der Arbeitsleistung die frühere Vollarbeitsverpflichtung zu berücksichtigen oder ein Durchschnitt zu bilden. Diese bestehenden Sonderregeln sind nicht zu generalisieren. Wechselt eine Arbeitnehmerin daher 2 Monate nach Ende der Karenz iSd MSchG auf eine geringfügige Beschäftigung, ist eine spätere Abfertigung vom geringfügigen Beschäftigungsausmaß zu bemessen und nicht auf eine Vollzeitbasis hochzurechnen.

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