§ 23 Abs 1 AngG - Eine seit 1993 vollzeitbeschäftigte Sekretärin, deren Arbeitszeit auf ihren Wunsch hin mit Beginn des Jahres 2000 auf 32 Wochenstunden reduziert und deren monatliches Entgelt dementsprechend aliquotiert wurde, hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch Arbeitgeberkündigung am 30. 6. 2004 Anspruch auf die gesetzliche Abfertigung auf Basis
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