§ 23, § 26 AngG - Im Fall einer Arbeitnehmerkündigung, die auch zur Beendigung des Dienstverhältnisses führt, bleibt die Abfertigung dann erhalten, wenn dem Arbeitgeber aus dem Inhalt der Kündigungserklärung klar erkennbar wird, dass ein wichtiger Lösungsgrund in Anspruch genommen wird. Der Abfertigungsanspruch gebührt auch dann, wenn das Dienstverhältnis letztlich nicht durch eine bereits ausgesprochene Arbeitnehmerkündigung, sondern schon während des Laufes der Kündigungsfrist durch berechtigten vorzeitigen Austritt endet. OLG Wien 28.09.2005, 9 Ra 56/05d. (Revision unzulässig)