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In-vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5682/11/2006 Heft 5682 v. 16.5.2006

§ 34 Abs 3 EStG - Kosten einer künstlichen Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sein, sofern ihr nicht eine freiwillig herbeigeführte Fortpflanzungsunfähigkeit zugrunde liegt.

VwGH 03.11.2005, 2002/15/0124

Ursache der Fortpflanzungsunfähigkeit ist entscheidend

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