Art 15 DBA-Deutschland - Bei der Anmietung von ausländischen Arbeitskräften besteht seit 1. 7. 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen (Anm d Red: vgl aber Änderung des § 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung mit BGBl II 2006/44, ARD 5657/3/2006). Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern.