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Zulässige verkürzte Verfallsfrist für Urlaubsentschädigung

ArbeitsrechtARD 5677/7/2006 Heft 5677 v. 25.4.2006

§ 34 AngG - Ersatzansprüche wegen vorzeitigen Austritts oder vorzeitiger Entlassung iSd § 28 AngG und § 29 AngG, ferner Ersatzansprüche wegen Rücktritts vom Vertrag, müssen gemäß § 34 AngG bei sonstigem Ausschluss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. § 34 Abs 1 AngG erfasst nur die dort genannten Ansprüche, also den Anspruch auf die so genannte Kündigungsentschädigung. Für diese Ansprüche kann die sechsmonatige Frist des § 34 Abs 1 AngG gemäß § 40 AngG nicht verkürzt werden.

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