Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei tageweiser Beschäftigung
§ 5 Abs 2, § 471a ASVG - Ist ein Dienstnehmer aufgrund eines mit dem Dienstgeber abgeschlossenen Rahmendienstvertrages berechtigt, Arbeitsleistungen an einzelnen Arbeitstagen sanktionslos abzulehnen, liegt ein durchgehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht vor; vielmehr ist von einem tageweisen, der Versicherungspflicht unterliegenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen.