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SV-Pflicht von Dienstnehmern aus dem Mitarbeiter-Pool eines Zustellservices

SozialversicherungARD 5674/7/2006 Heft 5674 v. 11.4.2006

§ 4 Abs 2, § 471a ASVG - Können Mitarbeiter aus einem „Mitarbeiter-Pool“ eines Zustellservices für Speisen und Getränke Arbeitseinsätze sanktionslos ablehnen, liegt kein durchgehend sv-pflichtiges Dienstverhältnis vor. Das Ablehnungsrecht macht sie aber noch nicht zu freien Dienstnehmern. Sind sie bei Annahme der Tätigkeit dann nach einem genauen Dienstplan zeit- und ortsgebunden, müssen sie sich beim Dienstgeber telefonisch an- und abmelden und werden die Transportbehältnisse und Fahrzeuge vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt, liegen jeweils tageweise kurzfristige echte Dienstverhältnisse vor.

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