§ 4 Abs 2, § 471a ASVG - Können Mitarbeiter aus einem „Mitarbeiter-Pool“ eines Zustellservices für Speisen und Getränke Arbeitseinsätze sanktionslos ablehnen, liegt kein durchgehend sv-pflichtiges Dienstverhältnis vor. Das Ablehnungsrecht macht sie aber noch nicht zu freien Dienstnehmern. Sind sie bei Annahme der Tätigkeit dann nach einem genauen Dienstplan zeit- und ortsgebunden, müssen sie sich beim Dienstgeber telefonisch an- und abmelden und werden die Transportbehältnisse und Fahrzeuge vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt, liegen jeweils tageweise kurzfristige echte Dienstverhältnisse vor.