§ 4 Abs 1 Z 1, § 4 Abs 2, § 5 Abs 2, § 49 Abs 1 ASVG - Wurde der Lehrauftrag eines im Verhältnis wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit beschäftigten Lehrbeauftragten einer Universität von 4 auf 3 Wochenstunden reduziert, wodurch die Geringfügigkeitsgrenze unterschritten wurde, hielt der Lehrbeauftragte aber ab und zu und nicht im Rahmen dieses Lehrauftrages eine vierte Wochenstunde ab, so kommt es hinsichtlich der Frage des Vorliegens einer Vollversicherung (Übersteigen der Geringfügigkeitsgrenze) nicht auf den Anspruch auf Entgelt für den Lehrauftrag auf Basis von 3 Wochenstunden an, sondern darauf, ob er auch für die vierte Semesterwochenstunde tatsächlich ein Entgelt erhalten hat und dieses nicht zurückgefordert wurde.