§ 255 Abs 3 ASVG - Bei einem Pensionswerber, dessen Verweisungsfeld mangels Berufsschutzes nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen ist, reicht bereits ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verweisungsberuf aus, um seine Invalidität zu verneinen.