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Verpflichtung des AMS zur Überprüfung der Zumutbarkeit einer Beschäftigung

ArbeitslosenversicherungARD 5672/9/2006 Heft 5672 v. 4.4.2006

§ 9, § 10 Abs 1 AlVG - Wird einem Arbeitslosen eine Stelle als Zeitungsverkäufer für eine Straßenzeitung (hier: den „20er“ in Tirol) angeboten und wird ihm nach seiner Weigerung, diese Zeitung in seiner Heimatgemeinde zu verkaufen, zugesagt, dass er den Verkaufsort - also auch eine andere Gemeinde - frei wählen kann, muss die belangte Behörde angesichts der Ungewöhnlichkeit der angebotenen Arbeitsbedingungen auch Feststellungen dazu treffen, ob es sich - angesichts einer anscheinend fehlenden Bindung an den Arbeitsort - bei der in Aussicht genommenen Beschäftigung überhaupt um eine am allgemeinen Arbeitsmarkt angebotene versicherungspflichtige Beschäftigung oder um eine Maßnahme (zB einen bloßen Transitarbeitsplatz) handelt, wofür es im vorliegenden Fall entsprechende Hinweise im Akt, aber auch im (derzeitigen) Internet-Auftritt des „20er“ gibt (wonach dort überhaupt nur auf ein Jahr befristete Transitarbeitsplätze angeboten werden) und worauf auch die Befristung der zugewiesenen Stelle auf ein Jahr hindeutet (zur Unzulässigkeit der Zuweisung eines Transitarbeitsplatzes unter Entfall der Geldleistungen nach dem AlVG vgl VwGH 21.04.2004, 2002/08/0262, ARD 5572/13/2005).

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