Redaktionelle Anmerkung zu OGH 26.01.2006, 8 ObA 7/05w , ARD 5672/6/2006
Rechtssatz
Im Falle einer Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, gehen die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder ex lege auf den Erwerber über; unabhängig von der Auslegung des § 3 Abs 2 AVRAG. Der Wechsel des Betriebsinhabers, wenn auch durch Übergang auf eine „Auffanggesellschaft“, ändert nicht die Identität des Betriebes.