Im Interesse einer möglichst konfliktfreien DBA-Anwendung mit Ländern, die bei der Umsetzung des internationalen Steuerrechts noch Probleme haben, werden die inländische Personengesellschaften wieder in den Ansässigkeitserlass, BMF 23.08.2004, ARD 5532/13/2004, aufgenommen. Wird daher glaubhaft vorgebracht, dass für Einkünfte einer inländischen Personengesellschaft im DBA-Ausland keine abkommenskonforme Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu erlangen ist, weil dort bei Zahlungen an die Personengesellschaft Ansässigkeitsbestätigungen der Personengesellschafter ignoriert werden, können aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich Ansässigkeitsbestätigungen auch für inländische Personengesellschaften über deren Verlangen erteilt werden. BMF 06.02.2006, BMF-010221/0020-IV/4/2006; AÖF 2006/62, 27. Stück, ausgegeben am 15.03.2006.