Seit 2001 richtet sich bei international tätigen Gastlehrern die Zuordnung ihrer Einkünfte auf DBA-Abkommensebene nach den in § 25 Abs 1 Z 5 EStG vorgesehenen Abgrenzungskriterien zwischen nichtselbstständiger und freiberuflicher Arbeit. Mit dem vorliegenden Erlass wird daher der Gastlehrererlass aus dem Jahr 1998 aktualisiert.Die Neufassung enthält insbesondere Ausführungen, wann bei ausländischen Gastlehrern aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen inländische Steuerpflicht besteht und in welchen Fällen von der Vornahme des Lohnsteuerabzuges (§ 70 Abs 2 Z 2 EStG) bzw der Abzugsbesteuerung (§ 99 Abs 1 Z 1 EStG) Abstand genommen werden kann.