§ 299 Abs 1 iVm § 302 Abs 2 lit c BAO - Mit Deutschland ist durch Notenwechsel vom 26. 3. 2004 und vom 20. 10. 2004 übereinstimmend festgestellt worden, dass der Änderung des Art 25 Abs 2 OECD-MA, wonach Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts umzusetzen sind, lediglich klarstellende Bedeutung zukommt. Innerstaatliche Verjährungsfristen stehen daher der Umsetzung von Verständigungsergebnissen über Besteuerungsfälle, auf die noch das DBA-Deutschland 1954 anzuwenden ist, nicht entgegen. BMF 13.01.2006, BMF-010221/0019-IV/4/2006; AÖF 2006/72, 30. Stück, ausgegeben am 15.03.2006.