Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das Abkommen tritt am 1. 3. 2006 in Kraft und ist ab 2007 anwendbar. BGBl III 2006/60, ausgegeben am 21.03.2006.
Die wichtigsten Grundzüge dieses neuen Abkommens und eine Gegenüberstellung zum OECD-Musterabkommen finden Sie in Jirousek, Neues Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Georgien, ÖStZ 2005/898.