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Bulgarien - Abkommen über Soziale Sicherheit

Neue VorschriftenARD 5669/3/2006 Heft 5669 v. 24.3.2006

Das Abkommen mit der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit tritt mit 1. 4. 2006 in Kraft und trifft Regelungen über die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung (mit Ausnahme der Sonderversicherung für Notare) sowie über das Arbeitslosengeld.

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