Grundlegende Änderung des Unternehmensrechts ab 1. 1. 2007
UGB statt HGB
Auch wenn gerade erst ein neues Jahr begonnen hat, sollten Unternehmer und ihre Berater dennoch ihre Aufmerksamkeit bereits jetzt auf den 1. 1. 2007 lenken. Mit diesem Datum tritt nämlich das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), BGBl I 2005/120, in Kraft, wodurch das Unternehmensrecht grundlegend geändert wird. Betroffen davon sind insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).