§ 1154 ABGB - Verspricht der Alleinaktionär und Aufsichtsratsvorsitzende einem leitenden Angestellten einen Sonderbonus für seine herausragenden Leistungen für das Unternehmen im letzten Jahr, ist davon auszugehen, dass er diese Zahlungsverpflichtung im Namen der Gesellschaft übernommen hat.