§ 23 AngG - Die einer Gewerkschaftsangestellten nach ca 10-jähriger Dienstzeit im Zusammenhang mit ihrer neuen Aufgabe als Frauensekretärin 12-mal jährlich ausbezahlte Zulage von damals S 2.000,- (€ 145,35) brutto monatlich, mit der ihr hoher Arbeitseinsatz aufgrund der Mehrfachbelastung honoriert wurde, ist bei der Berechnung der bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausgezahlten Abfertigung zu berücksichtigen. Es handelt sich bei der gewährten Zulage um eine Leistungszulage im Sinne der hier anzuwendenden Bezugsordnung (Betriebsvereinbarung).