vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuständige Stelle für Rechtsauskunft zu AuslBG

AusländerbeschäftigungARD 5663/16/2006 Heft 5663 v. 3.3.2006

§ 28 AuslBG - Bestehen über den Inhalt einer Verwaltungsvorschrift Zweifel, ist der Arbeitgeber einer ausländischen Arbeitskraft verpflichtet, hierüber bei der zuständigen Behörde Auskunft einzuholen; wenn er dies unterlässt, vermag ihn die Unkenntnis dieser Vorschrift nicht von seiner Schuld zu befreien (hier: betreffend die Bewilligungspflicht der Beschäftigung des Ausländers). Auf die Auskunft von Rechtsanwälten oder Wirtschaftstreuhändern oder - wie im vorliegenden Fall - der Wirtschaftskammer allein darf sich der Arbeitgeber jedenfalls nicht verlassen. VwGH 23.11.2005, 2004/09/0168. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte