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Auch Anspruch auf Landespflegegeld ohne Wohnsitz in Österreich

SozialversicherungARD 5663/17/2006 Heft 5663 v. 3.3.2006

§ 3 Abs 1 Slbg PGG, VO (EWG) 1408/71 - Die Gewährung von Pflegegeld nach den Landespflegegeldgesetzen darf nicht vom Wohnsitz des Pflegebedürftigen abhängig gemacht werden. Folglich hat auch ein pflegebedürftiger Familienangehöriger eines in Österreich (hier: Salzburg) beschäftigten ausländischen Arbeitnehmers, der mit seiner Familie in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) wohnt, Anspruch auf die Zahlung eines Pflegegeldes, wenn er die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und er nicht nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates Anspruch auf eine gleichartige Leistung hat.

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