§ 3 Abs 1 Slbg PGG, VO (EWG) 1408/71 - Die Gewährung von Pflegegeld nach den Landespflegegeldgesetzen darf nicht vom Wohnsitz des Pflegebedürftigen abhängig gemacht werden. Folglich hat auch ein pflegebedürftiger Familienangehöriger eines in Österreich (hier: Salzburg) beschäftigten ausländischen Arbeitnehmers, der mit seiner Familie in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) wohnt, Anspruch auf die Zahlung eines Pflegegeldes, wenn er die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und er nicht nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates Anspruch auf eine gleichartige Leistung hat.