§ 45 Abs 4 Wr VBO - Die in § 45 Abs 4 Wr VBO normierte Frist, wonach im Fall einer unberechtigten Entlassung während des Kündigungsschutzes gemäß § 42 Abs 4, Abs 6 und Abs 7 Wr VBO oder § 49 Wr VBO (betreffend Mütter/Väter, Präsenz- und Zivildiener) „die Entlassung für rechtsunwirksam zu erklären [ist], wenn der betroffene (ehemalige) Vertragsbedienstete innerhalb von 4 Wochen eine Klage einbringt“, bezieht sich nach
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