§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Bietet der Arbeitgeber nach Ausgliederung eines Unternehmensbereichs (hier: Sprachschulungen) einer Arbeitnehmerin (hier: Sprachtrainerin) den einzigen freien Arbeitsplatz als Bibliotheksleiterin an, obwohl ihr dazu die notwendige Qualifikation fehlt, und ist nach einer Einarbeitungszeit von einigen Monaten keine zumindest durchschnittliche Arbeitsleistung zu prognostizieren, ist die Arbeitgeberkündigung mangels passender anderer Arbeitsplätze gerechtfertigt, auch wenn nicht zu erwarten ist, dass die Arbeitnehmerin innerhalb eines Jahres einen annähernd gleichwertigen Arbeitsplatz findet.