Art 141 EG, RL 75/117/ EWR - Nationale Krankenstandsregelungen, die Fehlzeiten unabhängig davon, ob die Krankheit mit einer Schwangerschaft zusammenhängt, auf die Gesamtzahl bezahlter Krankheitsurlaubstage anrechnen und dadurch eventuell entstehende Kürzungen des Entgelts auf die Hälfte vorsehen, stellen keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
EuGH 08.09.2005, C-191/03 , McKenna