vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Ansprüche aus Sozialplan nach Rückkehr aus Karenz

ArbeitsrechtARD 5653/7/2006 Heft 5653 v. 27.1.2006

§ 97 Abs 1 Z 4, § 109 ArbVG - Wird eine Arbeitnehmerin, die sich länger als 5 Jahre in Karenz befunden hat, sofort nach der Rückkehr aus der Karenz gekündigt, kann die Kündigung nicht mehr auf eine zum Kündigungsausspruch bereits ca 2 bis 3 Jahre zurückliegende und längst beendete Reorganisation des Unternehmens (Fusion zweier Unternehmensgruppen mit anschließender Ausgliederung von Teilbetrieben) zurückgeführt werden. Der für die Anwendung des - im Zusammenhang mit der Unternehmensumstrukturierung ergangenen - Sozialplans erforderliche Zusammenhang zwischen den Reorganisationsmaßnahmen und der Kündigung der Arbeitnehmerin ist daher zu verneinen und die Arbeitnehmerin kann sich nicht auf den Sozialplan berufen und daraus keine Ansprüche wie freiwillige Abfertigung und Pensionsablöse ableiten. OGH 03.08.2005, 9 ObA 76/05z.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte