§ 293 Abs 3 dritter Fall EO - Bei vorsätzlichen Schädigungen, die dem Arbeitnehmer einen Vermögensvorteil zu Lasten des Arbeitgebers gebracht haben, ist an der Zulässigkeit der uneingeschränkten Aufrechnung nach § 293 Abs 3 dritter Fall EO nicht zu zweifeln.
OLG Wien 17.08.2005, 9 Ra 21/05g