§ 1431 ABGB, § 8 AngG - Hat ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer jahrelang das Zeiterfassungssystem manipuliert und dadurch der Firma vorenthalten, dass er die Soll-Arbeitszeit so erheblich unterschritten hat, dass seine Arbeitszeit jener eines Teilzeitbeschäftigten gleichkommt, hat der Arbeitgeber ihm gegenüber einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch nach ABGB, wenn er dem Arbeitnehmer irrtümlich das vereinbarte Entgelt auf Basis der Vollzeitbeschäftigung ausbezahlt hat.