§ 149d BSVG - Der Ausschluss des Anspruchs eines Versicherten auf eine Betriebsrente nach dem BSVG bei Bezug einer Pensionsleistung nach dem ASVG ist verfassungswidrig.
VfGH 10.03.2005, G 147/04
Sachverhalt: Der 1938 geborene Versicherte bezog seit 1998 von der Pensionsversicherungsanstalt eine Alterspension nach dem ASVG als Eigenpension. Seit 1972 ist er Pächter eines Jagdreviers und als solcher bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern unfallversichert. Im Jahr 2003 erlitt er im Zuge der Errichtung eines Hochstandes beim Holzsägen einen Unfall. Sein Antrag auf Gewährung einer Betriebsrente nach dem BSVG für die Folgen dieses Arbeitsunfalls wurde von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern mit der Begründung versagt, dass der Versicherte im Zeitpunkt des Arbeitsunfalls eine Eigenpension bezogen habe; nach § 149d Abs 1 BSVG sei in diesem Fall kein Anspruch auf Betriebsrente gegeben. Gegen diese Bestimmung hegte der OGH verfassungsrechtliche Bedenkung und leitete ein Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH ein.