§ 6 Z 5 letzter Satz EStG - Zur Vermeidung der Verlagerung eines außerbetrieblichen Wertverlustes in den Betrieb ist auch bei der Einlage einer nicht spekulationsverfangenen Beteiligung, deren Teilwert unter den tatsächlichen Anschaffungskosten liegt, diese mit dem niedrigeren Teilwert anzusetzen.
VwGH 23.09.2005, 2002/15/0028