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Angedrohter Krankenstand - Entlassung

ArbeitsrechtARD 5647/16/2006 Heft 5647 v. 4.1.2006

§ 82 lit f GewO - Die Ankündigung eines Arbeitnehmers, in Krankenstand zu gehen, obwohl offensichtlich eine Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegt, kann allenfalls den Entlassungsgrund des § 82 lit f GewO verwirklichen. Je nach den Umständen des Einzelfalles könnte in einer derartigen Äußerung ein Verhalten des Arbeitnehmers liegen, das die Arbeitsdisziplin untergräbt und eine Pflichtenvernachlässigung darstellt.

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