§ 1162 ABGB - Lässt sich eine Heimhilfe überreden, dem Pflegebedürftigen Insulin-Injektionen zu verabreichen - wozu sie jedoch seit Änderung der maßgeblichen Rechtslage nicht mehr berechtigt ist -, rechtfertigt dieses Verhalten noch nicht eine Entlassung, wenn die Heimhilfe bis zur Änderung der Vorschriften zulässigerweise Insulin-Injektionen verabreichen durfte, dies auch entsprechend beherrschte und somit keinerlei Gefährdung für den Patienten bewirkte. Auch wenn das Verhalten der Heimhilfe nicht bagatellisiert werden soll, hätte im vorliegenden Fall mit einer strengen Verwarnung das Auslangen gefunden werden können. OGH 06.10.2005, 8 ObA 56/05a.