§ 8 AngG, § 4 UrlG - Erkrankt ein Arbeitnehmer kurz vor Antritt eines mit dem Arbeitgeber schon vereinbarten Urlaubs, stellt dies einen wichtigen Grund zum Rücktritt von der Urlaubsvereinbarung dar. Ein derartiger Rücktritt kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes formlos erklärt werden, so dass die Bekanntgabe des Krankenstandes dafür bereits ausreicht.
OLG Wien 06.06.2005, 9 Ra 29/05h