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Ausschluss gleichgeschlechtlicher Lebenspartner von Mitversicherung verfassungswidrig

SozialversicherungARD 5638/10/2005 Heft 5638 v. 22.11.2005

§ 123 Abs 8 lit b ASVG, § 83 Abs 8 GSVG, § 22 Satzung der NÖGKK - Der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Personen, die mit einem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben und den Haushalt unentgeltlich führen, von der Mitversicherung in der Krankenversicherung ist verfassungswidrig.

VfGH 10.10.2005, G 87-88/05, V 65-66/05

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