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SEG-Zulagen - „Überzahlung“

Lohnsteuer und AbgabenARD 5637/14/2005 Heft 5637 v. 18.11.2005

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005

Es wird eine höhere SEG-Zulage bezahlt, als im KV vorgesehen ist. Bis zu welcher Höhe ist diese Zulage noch steuerbegünstigt?

§ 68 Abs 5 EStG - Gemäß § 68 Abs 5 EStG sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nur begünstigt, soweit sie aufgrund von „lohngestaltenden Vorschriften“ im Sinne der Z 1 bis Z 7 gewährt werden.

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