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Lohnzettel für beschränkt steuerpflichtige unselbstständige Vortragende

Lohnsteuer und AbgabenARD 5637/15/2005 Heft 5637 v. 18.11.2005

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005

Unselbstständig beschäftigte Vortragende mit Wohnsitz im Ausland zahlen eine fixe Lohnsteuer von 20 %. Die pauschale Besteuerung ist von den Einnahmen vorzunehmen und umfasst daher auch steuerfreie Bezüge gemäß § 3 EStG, Kostenersätze gemäß § 26 EStG sowie Zuschläge gemäß § 68 EStG; SV-Pflichtbeiträge dürfen nicht abgesetzt werden.

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