vorheriges Dokument
nächstes Dokument

SEG-Zulagen - Zeitliches Überwiegen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5637/13/2005 Heft 5637 v. 18.11.2005

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005

Ein Arbeiter im Metallgewerbe bekommt eine Erschwerniszulage von € 0,386 pro Stunde (an verschiedenen Arbeitstagen), wenn Arbeiten während dieser Zeit (= Stunde) unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden (zB 30 Stunden erschwerte Bedingungen = 30 x 0,386 Erschwerniszulage im Monat). Für die restlichen Stunden des Monates liegt keine Erschwernis vor, die Zulage wird daher auch nicht gewährt .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte