LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005
Ein Arbeiter im Metallgewerbe bekommt eine Erschwerniszulage von € 0,386 pro Stunde (an verschiedenen Arbeitstagen), wenn Arbeiten während dieser Zeit (= Stunde) unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden (zB 30 Stunden erschwerte Bedingungen = 30 x 0,386 Erschwerniszulage im Monat). Für die restlichen Stunden des Monates liegt keine Erschwernis vor, die Zulage wird daher auch nicht gewährt .