§ 871, § 1162b, § 1487 ABGB - Von der Rechtsprechung wurde der Grundsatz entwickelt, dass der die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers voraussetzende Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden kann. Diese Rechtsprechung betrifft allerdings nur den Fall einer per se unwirksamen Beendigungserklärung - etwa bei einer unwirksamen betriebsübergangsbedingten Kündigung gemäß § 3 AVRAG, bei einer unwirksamen Kündigung eines BR-Mitglieds, bei einer unberechtigten Entlassung eines begünstigten Behinderten, bei der Unwirksamkeit einer Beendigungserklärung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen etc.