RL 96/34/EG , § 15 MSchG - Eine nationale Regelung (hier: Luxemburg), nach der ein laufender Karenzurlaub bei Hinzukommen des Anspruchs auf Mutterschaftsurlaub (= Beschäftigungsverbot) durch diesen ersetzt wird und damit zwingend endet, ohne dass der Elternteil die Möglichkeit erhält, den Teil des Elternurlaubs, den er nicht nehmen konnte, zu verschieben, verstößt gegen die Verpflichtungen aus der RL 96/34/EG (Elternurlaubs-RL) und ist somit gemeinschaftsrechtswidrig.