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Abfertigungsberechnung nach Herabsetzung der Arbeitszeit

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5631/8/2005 Heft 5631 v. 21.10.2005

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 29.06.2005 , 9 ObA 6/05f , ARD 5631/4/2005

Rechtssatz OGH

Wurde die Vollarbeitszeit (einer als Vertragsbediensteten beschäftigten Krankenschwester) über ihr Ersuchen etwa 4 Jahre vor (einvernehmlicher) Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses (auf 25 Wochenstunden) herabgesetzt, so ist die Abfertigung (Alt!) nach der Höhe des letzten Monatsentgelts und nicht nach einem Durchschnitt der - während der für die Abfertigung maßgeblichen Dienstjahre geleisteten - Arbeitszeit (vgl § 14 Abs 4 AVRAG) zu berechnen.

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