Redaktionelle Anmerkung zu OGH 29.06.2005 , 9 ObA 6/05f , ARD 5631/4/2005
Rechtssatz OGH
Wurde die Vollarbeitszeit (einer als Vertragsbediensteten beschäftigten Krankenschwester) über ihr Ersuchen etwa 4 Jahre vor (einvernehmlicher) Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses (auf 25 Wochenstunden) herabgesetzt, so ist die Abfertigung (Alt!) nach der Höhe des letzten Monatsentgelts und nicht nach einem Durchschnitt der - während der für die Abfertigung maßgeblichen Dienstjahre geleisteten - Arbeitszeit (vgl § 14 Abs 4 AVRAG) zu berechnen.