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Keine Verpflichtung des AMS zu Nachforschungen über Privatleben des Arbeitslosen

SozialversicherungARD 5631/10/2005 Heft 5631 v. 21.10.2005

§ 2 Abs 2 NHV - Das AMS ist nicht verpflichtet, jeglicher denkbaren, für die Höhe des Anspruchs auf Notstandshilfe potenziell relevanten Frage des Privatlebens von Antragstellern durch gezielte Nachfrage nachzugehen (hier: betreffend aufrechte häusliche Gemeinschaft der Arbeitslosen mit ihrem Ehemann).

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