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Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden - UFS widerspricht EuGH

Lohnsteuer und AbgabenARD 5630/7/2005 Heft 5630 v. 18.10.2005

Art 6 Abs 2 lit a, Art 17 Abs 2 lit a RL 77/388/EWG (6. MwSt-RL) - Nach Ansicht des UFS Linz entsprechen die Urteile des EuGH in den Rechtssachen „Lennartz“, „Seeling“ und „Charles und Charles-Tijmens“, wonach allein aufgrund der Zuordnung zum Unternehmen der volle Vorsteuerabzug zustehe, weder dem Wortlaut noch dem Sinn der 6. MwSt-RL. Schon nach den somit richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften stünde laut UFS Linz bei gemischt genutzten Gebäuden daher nur der anteilige Vorsteuerabzug zu.

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