Art 6 Abs 2, Art 17 Abs 2 und Abs 6 RL 77/388/EWG - Die 6. MwSt-RL steht einer (hier: vor In-Kraft-Treten dieser Richtlinie erlassenen) nationalen Regelung entgegen, die es ausschließt, dass ein Steuerpflichtiger ein Investitionsgut, das zum Teil für Zwecke des Unternehmens und zum Teil für andere Zwecke verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen zuordnet und gegebenenfalls die beim Erwerb dieses Gegenstands geschuldete Mehrwertsteuer vollständig und sofort abzieht.