§ 101 B-KUVG, § 203 ASVG - Die Unfallversicherung nach dem B-KUVG ist keine Berufsversicherung. Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) iSd § 101 B-KUVG entspricht jenem nach § 203 ASVG. Auch nach dem B-KUVG ist die so genannte medizinische MdE im Allgemeinen die Grundlage für die rechtliche Einschätzung der MdE und nur unter besonderen Umständen ist ein Abweichen von der medizinischen Einschätzung geboten. Die Unfähigkeit des Beamten, seinen bisherigen Beruf auszuüben, hat nicht zwangsläufig eine höhere Bewertung der MdE zufolge. OGH 09.11.2004, 10 ObS 133/04p.