Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird
BGBl I 2005/89, ausgegeben am 10.08.2005
Als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich kann Frauen, die vor dem 1. 1. 1951 mindestens ein Kind in Österreich zur Welt gebracht oder ein vor diesem Zeitpunkt geborenes Kind in Österreich erzogen haben und österreichische Staatsbürgerinnen sind, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel eine einmalige Zuwendung in der Höhe von € 300,- gewährt werden, wenn sie oder ihre Ehepartner eine Ausgleichszulage aus der gesetzlichen Sozialversicherung, eine einkommensabhängige Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz oder dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, eine Dauerleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach einem der Sozialhilfegesetze der Bundesländer oder ein vergleichbares Einkommen beziehen. Von der Zuwendung ausgeschlossen sind Personen, deren Verhalten in Wort oder Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich unvereinbar war.