Bundesgesetz, mit dem das IESG und das AlVG geändert werden
BGBl I 2005/102, ausgegeben am 16.08.2005
Die nun im Bundesgesetzblatt kundgemachte Novelle zum IESG betrifft im Wesentlichen die Einbeziehung der leitenden Angestellten und der handelsrechtlichen Geschäftsführer, soweit sie Arbeitnehmer sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Insolvenz-Ausfallgeld (IAG) sowie die Neuregelung der Vorschriften über den IAG-Anspruch, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers im EU-Ausland zB der Konkurs eröffnet wurde. Weiters erfolgt durch eine Änderung des AlVG ua die Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung trotz eines Anspruchs auf Korridorpension bezogen werden können.